Rechnungswesen | Steuerberater FTB - Werne | Selm-Bork

  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse
  • Unterjähriges Controlling

Leistungen
Rechnungswesen

Finanzbuchhaltung

Grundlage für eine ordnungsgemäße Buchhaltung ist die gewissenhafte Sammlung aller Belege Ihres Unternehmens. Neben der Erfassung und Verbuchung der Belege sind auch die Kostenplanung und Erfolgskontrolle wesentlicher Bestandteil einer optimalen Buchhaltung.

Die Übernahme Ihrer Buchhaltung beinhaltet somit auch eine kurzfristige Erfolgsanalyse:

Sie ermöglicht Ihnen einen Überblick über die Entwicklung Ihrer Erträge und Aufwendungen. Diese Informationen geben Ihnen Aufschluss über die Lage Ihres Unternehmens und ermöglichen rechtzeitig Maßnahmen ergreifen zu können.

Wir passen den Umfang des Rechnungswesens an Ihr Unternehmen an:

Ob Einnahmen/Ausgaben-Rechner oder Bilanzierer, die Organisation des Rechnungswesens richtet sich nach den besonderen Bedürfnissen Ihres Unternehmens.

Natürlich besteht auch die Möglichkeit, dass Sie Ihre Buchhaltung teilweise oder vollständig – selbst führen:

In diesem Fall beraten wir Sie gerne bei der Auswahl einer geeigneten Buchhaltungs-Software, bieten Ihnen die Schulung Ihres Buchhaltungspersonals an und informieren Sie über zu berücksichtigende Änderungen im Steuer- und Abgabenrecht.

Im Leistungsfeld „Buchhaltung“ bieten wir Ihnen folgende Services an:

  • Kontierung der laufenden Geschäftsfälle und EDV-gerechte Erfassung
  • Laufende Abstimmung der Konten
  • Verwaltung von offenen Posten von Kunden und Lieferanten
  • Organisation des Rechnungswesens
  • Informationen über Ihren Geschäftsverlauf
  • Erstellen von kurzfristigen Erfolgsrechnungen
  • Laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung
  • Verrechnung von Überstunden, Prämien, Reisekosten
  • Berechnung der laufenden Lohnabgaben
  • Beratung hinsichtlich optimaler Gestaltung von Lohn- und Gehaltszahlungen
  • An- und Abmeldungen bei der Krankenkasse
  • Berechnung von Urlaubs-, Feiertags- und Krankenentgelt
  • Überprüfung von Reisekostenabrechnungen, Ermittlung der steuerpflichtigen und sozialversicherungspflichtigen Bestandteile
  • Unterstützung bei Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen
  • Klärung steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Zweifelsfragen
  • Online-Verbindung zu Sozialversicherungsträger und Finanzamt
  • Steuerrechtliche Beratung bei der Gestaltung und Erstellung von Dienstverträgen
  • Umsetzung der monatlichen Bewegungsdaten
  • Sozialversicherungsmeldungen
  • Beitragsnachweise und Ausdruck

Jahresabschlüsse

Die Erstellung von Jahresabschlüssen erfolgt unter Beachtung der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften. Auf Grund der steuerverschärfenden Gesetzgebung klaffen dabei Steuerrecht und Handelsrecht immer mehr auseinander und zwingen zur Erstellung einer Handelsbilanz und einer davon abweichenden Steuerbilanz.

Wir legen Wert darauf eine möglichst zeitnahe Erstellung von Jahresabschlüssen für Finanzamt und Banken zu gewährleisten, soweit keine betriebswirtschaftlichen Gründe eine spätere Abgabe innerhalb der Fristvorschriften erfordern.

Die Bilanzierung wird immer stärker zu einer Optimierungsentscheidung zwischen dem Wunsch, einerseits wirtschaftliche Stärke zu demonstrieren, andererseits durch einen möglichst niedrigen Gewinn  im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten die Steuerbelastung zu reduzieren. Wir unterstützen Sie bei dieser Aufgabe mit viel Fingerspitzengefühl und stehen auf Ihren Wunsch auch Ihrer Hausbank für ein Gespräch zur Verfügung. Dabei profitieren unsere Mandanten auch von unserer über lange Jahre aufgebauten Reputation.

Bestandteil der von uns erstellten Jahresabschlüsse sind so genannte Bescheinigungen. Je nach Intensität der im Rahmen der Jahresabschlusserstellung durchgeführten Prüfungshandlungen werden die Bescheinigungen formuliert. Kreditinstitute verlangen häufig Jahresabschlüsse mit Plausibilitätsbeurteilungen. Die Spannbreite reicht von “einfachen“ Bescheinigungen für die Erstellung von Jahresabschlüssen ohne Prüfungshandlungen bis hin zu Bescheinigungen, die in der Qualität einem Bestätigungsvermerk nahekommen, da umfangreiche Prüfungshandlungen durchgeführt wurden.

Nach einer Erbschaftsteuerreform wird die Bewertungsrelevanz ebenfalls immens wachsen. Wir unterstützen Sie daher auch gerne bei Fragen der Unternehmensbewertung. Darüber hinaus sind bei Unternehmen mit Haftungsbeschränkung Offenlegungspflichten beim Handelsregister bei der Bilanzerstellung zu berücksichtigen.

Lernen Sie uns kennen!

In einem unverbindlichen und kostenlosen Erstgespräch analysieren wir Ihre Individuellen Anliegen und zeigen Ihnen was wir für Sie tun können.

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