Steuerberatung | Steuerberater FTB - Werne | Selm-Bork

  • Gründungsberatung
  • Laufende Steuerberatung
  • Tax Compliance
  • Steuergestaltung, Steuersparmodelle
  • Einsprüche
  • Klagen
  • Altersvorsorge
  • Erbschaftsberatung

Leistungen
Steuerberatung

Gründungsberatung

Sie haben eine grandiose Idee – wir begleiten Sie von der Geschäftsidee zur Gründung und Ihre Vision wird Wirklichkeit!

Wir haben für sämtliche Probleme, die sich bei der Gründung eines Unternehmens stellen können, entsprechendes Know-how erworben und betreuen Sie professionell in allen Etappen der Umsetzung Ihrer Idee. Für Unternehmen aller Größenordnungen haben wir eine maßgeschneiderte Lösung bereit.

Eine umfassende Gründungsplanung bezieht alle Unternehmensbereiche mit ein. Von wesentlicher Bedeutung wird aber vor allem die Wahl der Rechtsform Ihres Unternehmens sein. Mit dieser Entscheidung sind nicht nur steuerliche, sondern auch sozialversicherungs- und gewerberechtliche Fragen verbunden. Nehmen Sie deshalb rechtzeitig professionelle Beratung in Anspruch und planen Sie gemeinsam mit uns Ihren Weg in die Selbstständigkeit detailliert voraus, damit auch Ihre Gründung von Erfolg gekrönt ist.

Unser Leistungsangebot:

  • Prüfung der Geschäftsidee auf ihre Umsetzbarkeit
  • Gemeinsame Erarbeitung eines Konzeptes
  • Erstellen von genau durchdachten Businessplänen
  • Beratung bei der Wahl der Rechtsform in steuerlicher Hinsicht
  • Fahrplan in die GmbH und GmbH & Co. KG
  • Beratung hinsichtlich Gründungsförderungen
  • Beratung bei sozialversicherungsrechtlichen Fragen
  • Unterstützung bei Finanzierungsfragen und Gesprächen mit der Bank
Nutzen Sie unser „Lernen Sie uns kennen“-Gespräch

Steuerberatung

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend weiterentwickelnde Steuer- und Abgabenrecht fühlen sich viele Steuerpflichtige überfordert. Wir bieten professionelle und verlässliche Hilfe. Als Ihr Ratgeber in allen steuerlichen Angelegenheiten, übernehmen wir für Sie neben der laufend zu führenden Buchhaltung sowie der Lohn- und Gehaltsberechnung und der Erstellung des Jahresabschlusses, gerne die Lösung Ihrer individuellen steuer- und abgabenrechtlichen Probleme. Dazu gehört auch die Vertretung vor den Finanzbehörden.

Damit Sie permanent über Ihre steuerliche Situation informiert sind, erstellen wir für Sie gerne Planungsrechnungen, in denen wir aus den bisher vorliegenden Daten ein Jahresergebnis und die daraus resultierende steuerliche Belastung berechnen. Das ermöglicht Ihnen, rechtzeitig Ihre Unternehmenspolitik zu korrigieren und entsprechende Maßnahmen zu setzen, um ein optimales steuerliches Ergebnis zu erzielen.

Laufende Steuerberatung

  • Steuerplanung zur Senkung der Steuerbelastung
  • Laufende Buchhaltung und Lohnbuchführung
  • Erstellung von Jahresabschlüssen: Bilanz bzw. Einnahmen/Ausgaben-Rechnung
  • Erstellung von Steuererklärungen für Unternehmen, juristische Personen und Privatpersonen
  • Stellung von Anträgen in steuerlichen Angelegenheiten, wie z.B. Stundung von Steuerschulden, Verlängerung von Fristen oder Herabsetzung von Vorauszahlungen
  • Vertretung gegenüber Finanzbehörden: laufend und in Sonderfragen
  • Vertretung vor der Finanzbehörde und im Finanzstrafverfahren
  • Laufende Information über steuerliche Änderungen
  • Vorgehen zur Optimierung des Vorsteuerabzugs bei gemischt genutzten Gebäuden.
  • Wahlrecht zur begünstigten Besteuerung bei Thesaurierung von Gewinnen im Unternehmen
  • Umsatzsteuer auf internationale Dienstleistungsgeschäfte
  • Richtige Verwendung von ID Nummern
  • Verlagerung von Leistungsorten

Sonderberatung

  • Planung von Neu- und Umgründungen sowie Liquidationen
  • Gründung und Führung von Privatstiftungen
  • Immobilienbesteuerung in Spanien

Sonstige Beratung und Serviceleistungen

  • Sanierungsberatung
  • Abwicklung von Betriebsprüfungen
  • Beratung bei der optimalen Rechtsform aus steuerrechtlicher Sicht
  • Steuerplanung und Strategieentwicklung
  • Steuergutachtliche Tätigkeiten
  • Beratung und Schulung Ihres Buchhaltungspersonals
  • Beratung in Zusammenhang mit EDV-gestütztem Rechnungswesen
  • Begleitung bei Bankgesprächen

Steuergestaltung

Vereinbaren Sie einen Termin zur Klärung umfangreicher Fragen der Steuergestaltung. Präventiv lässt sich mehr gestalten als nach dem Abschluss von Verträgen. Wir helfen gerne bei Betriebsprüfungen sowie bei der Gestaltung von Einsprüchen und Klagen, besser ist aber eine Beratung vor einer Gestaltung.

Insbesondere folgende Fragestellungen tauchen immer wieder auf ...

  • steuerlich begünstigte Rürup Rente, Riester Rente oder klassische Lebens- oder Rentenversicherung
  • Rürup mit Fonds gegenüber Direktanlage in Fonds mit Auszahlungsplan im Alter
  • Gestaltungsfragen rund um den PKW, Unterschiede zwischen Betriebsvermögen und Privatvermögen auf die Nutzungsdauer unter Einbeziehung von Umsatzsteuer und Ertragssteuer
  • Leasing oder Kauf
  • GmbH oder GmbH & Co KG
  • Ein Personen Firma mit Haftungsbeschränkung oder ohne Haftungsbeschränkung
  • vorweggenommene Erbfolge mit Rentenzahlung oder Vorbehaltsnießbrauch
  • Rente oder dauernde Last in Steuerrecht und Zivilrecht
  • Nießbrauch Ablösung der Steuerstundung oder nicht
  • Rechtsstreitigkeiten zum Thema alte Sterbetabelle oder neue bei -gemischter Schenkung - Bewertung eines Vorbehaltsnießbrauches- Ablösung der Steuerschuld
  • Vorbehaltsnießbrauch für Ehepartner als Gesamtberechtigte oder aufschiebend bedingte Einräumung auf den Todesfall des ersten Ehepartners
  • Abgeltungssteuer Verlagerung von Zinserträgen nach 2009
  • Vermeidung der zukünftigen Abgeltungsteuer bei Aktien durch rechtzeitige Disposition
  • Ansparabschreibung, legale Verlagerung von Einkünften innerhalb der Familie, 1/5 Methode oder halber Steuersatz bei Veräußerungsgewinnen
  • Reits
  • 1/5 Methode bei Abfindungen von Arbeitnehmern
  • Nutzung von Direktversicherungen nach altem Recht bei Abfindungen
  • Einkünfteverlagerung ins Ausland
  • Gestaltungsmöglichkeiten bei Schweinezucht, Landwirtschaft und Biogas, Umsatzsteuerpauschalierung und Option
  • gewerblicher Grundstückshandel: Umlaufvermögen oder gewerbliches Anlagevermögen
  • notarielles Testament oder handschriftliches Testament
  • Patientenverfügung und Generalvollmacht, Verhinderung amtlicher Betreuung
  • Betriebsvermögen bei Grundstücken bei der Erbschaftsteuer, 50 Prozent, Sekt oder Selters Prinzip
  • Alleinerbenvermächtnismodell bei der Unternehmensnachfolge
  • Gesellschafterwechsel bei Ärzten
  • Einbringung einer Arztpraxis in eine Personengesellschaft und Sonderbetriebsvermögen
  • Unternehmensnachfolge und Sonderbetriebsvermögen
  • Gesamtplanrechtsprechung und Schamfrist
  • Kleinunternehmer oder Umsatzsteuerpflicht
  • Umsatzsteueroption bei Vermietung
  • Übergang der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen
  • vorweggenommene Erbfolge, Abwägung zwischen Steuersparmodell und zivilrechtlichen Realitäten
  • Unternehmenskauf bei Verlustvorträgen
  • Umwandlung der Rechtsform
  • Internationale Erbschaftsbesteuerung und Doppelbesteuerung
  • Tätigkeitsvergütung oder Vorweggewinn im Sinne von Umsatzsteuer, 15 a EStG, Insolvenz, Aktivierung von Herstellungskosten, zivilrechtlichen Folgen, § 4 IV a EstG, 13 a ErbStG und begünstigter Thesaurierungsbesteuerung durch Unternehmenssteuerreform
  • Labor und Gerätegemeinschaften, Gewerbesteuer bei Ärzten
  • Zusammenveranlagung oder getrennte Veranlagung
  • Fremdvergleichskriterien der Finanzverwaltung

Altersvorsorge

Wir ermitteln mit Ihnen den Rentenbedarf, analysieren die Versorgungssituation, ermitteln Versorgungslücken, klären Anlagewünsche mit der jeweiligen steuerlichen Situation ab, und empfehlen steueroptimierte Handlungsalternativen.

Wir legen Wert auf eine ganzheitliche Betrachtung von Steuerersparnis und Rendite im Hinblick auf Ein- und Auszahlungszeitraum und Bedarf.

Ihre Zukunft liegt uns am Herzen! Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Planung Ihrer Altersvorsorge. Sie erhalten kompetente Beratung bei der Wahl des richtigen Rentenmodells. Egal ob betriebliche, Riester- oder Rürupmodelle, wir erklären Ihnen die Vor- und Nachteile. Wir finden die optimale Altervorsorge – so individuell wie unsere Mandanten sind schließlich auch die Möglichkeiten!

Erbschaftsteueroptimierung und Erbfolgegestaltung

Es mag merkwürdig klingen, wenn - wie inzwischen häufig - von der "Last" des Vererbens und Erbens gesprochen wird. Trotzdem hat diese Aussage ihre Berechtigung - auch dann, wenn es sich nicht um riesige Werte handelt.

Nicht von ungefähr sind circa 95 Prozent der privat aufgesetzten Testamente fehlerhaft oder unvorteilhaft abgefasst - häufig mit der Folge, dass der Nachlass nicht so vererbt wird, wie es von der Erblasserin oder dem Erblasser geplant war.

Hinzu kommt, dass der Gesetzgeber in den letzten Jahren einige Neuregelungen auf den Weg gebracht hat Außerdem ist auch damit zu rechnen, dass in den nächsten Jahren weitere Veränderungen - vor allem in der Besteuerung der Vermögensübergänge auf Sie zukommen.

Den Nachlass zu regeln, bedarf also sorgfältiger Überlegung und vor allem einiger Kenntnisse. Denn es gibt eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten, die - richtig eingesetzt und abgefasst - der Durchsetzung der eigenen Vorstellungen dienen.

Nachlassregelungen müssen von Zeit zu Zeit überprüft werden. Falls sich die Situation verändert hat, ist auch die Neugestaltung der letztwilligen Verfügung erforderlich.

Nehmen Sie Kontakt auf

Standort Werne +49 2389 926200
Standort Selm-Bork +49 2592 976200